Erklärung zur Barrierefreiheit
Was wir umgesetzt haben, woran wir arbeiten und wie du uns Probleme meldest.
Stand: Juli 2026
Entwurf. Dieser Text beschreibt den technischen Stand der Website korrekt, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Vor dem Livegang von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen und die markierten Angaben ergänzen.
Unser Anspruch
Diese Website ist auf WCAG 2.1 Stufe AA ausgelegt. Für das Buchungssystem selbst gilt derselbe Anspruch — es wird von Menschen benutzt, die schlecht sehen, keine Maus benutzen oder mit einem Screenreader arbeiten. Das ist keine Kür.
Für Anbieter, die unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fallen, ist das Voraussetzung. Wir gehen davon aus, dass unsere Buchungsstrecke bei solchen Kunden im Verantwortungsbereich mitgeprüft wird.
Was umgesetzt ist
- Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, sichtbarer Fokus auf allen Bedienelementen
- Kontraste nach WCAG AA — Textfarben und Zustandsfarben sind rechnerisch geprüft
- Zustände werden nie nur über Farbe vermittelt: Statusanzeigen haben zusätzlich Text und ein Symbol
- Beschriftungen stehen über den Eingabefeldern, nicht nur als Platzhalter
- Fehlermeldungen stehen als Text am Feld und sagen, wie sich der Fehler beheben lässt
- Schriftgröße in Formularfeldern mindestens 16 px, Touchflächen mindestens 44 × 44 px
- Sinnvolle Überschriftenstruktur, Sprungmarke zum Inhalt, Bereichsbeschriftungen
- Bewegungen werden bei
prefers-reduced-motionabgeschaltet
Bekannte Einschränkungen
Nach dem ersten externen Test hier ehrlich eintragen, was noch nicht erfüllt ist, und bis wann es behoben wird. Eine Erklärung ohne Einschränkungen wirkt unglaubwürdig.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung. Datum der Bewertung und, sobald vorhanden, das Ergebnis eines externen Tests ergänzen.
Barriere melden
Wenn dir etwas auffällt, das du nicht bedienen kannst, schreib uns an hallo@termido.de. Beschreib kurz, was du tun wolltest und was passiert ist. Wir melden uns innerhalb eines Werktags.
Durchsetzungsverfahren
Falls das BFSG oder die BITV für euch gilt: zuständige Schlichtungs- beziehungsweise Durchsetzungsstelle mit Kontaktdaten ergänzen.